Begleitetes Fahren ab 17

Die bereits nun mehrjährige Praxis hat gezeigt, dass durch das begleitete Fahren ab 17 die Zahl der Verkehrsunfälle bei Fahranfängern verringert wird und durch den Austausch mit einer erfahrenen Begleitperson die Fahrkompetenz und Zuverlässigkeit von Führerscheinneulingen erhöht wird.

Anforderungen an die Begleitperson

  • Mindestens 30 Jahre alt

  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg

  • Eintrag der Begleitperson(en) in die Prüfungsbescheinigung (die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt)

  • Die Begleitperson darf während einer Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen und/oder mehr als 0,5 Promille BAK haben.

Weitere Informationen

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

  • Der Fahranfänger muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer Begleitperson fahren. Bei Fahren ohne Begleitperson wird die Fahrerlaubnis widerrufen.

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