• Klasse B
  • Klasse BE
  • Klasse A
  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse AM
  • Mofa
  • Klasse L
  • Klasse T
  • Klasse C
  • Klasse CE
  • Klasse C1
  • Klasse C1E

Klasse B - Personenkraftwagen

Beschreibung Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
  • zulässiger Gesamtmasse max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Bemerkung Einschluss: AM, L. Wegfall der Bestimmung "zulässige Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung.

Klasse BE - Personenkraftwagen mit Anhänger

Beschreibung Kfz der Klasse B mit Ahänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.
Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Bemerkung Vorbesitz: B. Keine Theorieprüfung erforderlich, jedoch praktische Prüfung.

Klasse A - Motorräder

Beschreibung Krafträder mit
  • Hubraum über 50ccm oder
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 KW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
Mindestalter
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Bemerkung Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1, A2.

Klasse A1 - Leichtkrafträder

Beschreibung Krafträder mit
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
Mindestalter 16 Jahre
Bemerkung Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Klasse A2 - Leichtkrafträder

Beschreibung Krafträder mit
  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter 18 Jahre
Bemerkung Einschluss: AM, A1. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse AM - Kleinkrafträder

Beschreibung Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
  • bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
Mindestalter 16 Jahre
Bemerkung Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Mofa Prüfbescheinigung

Beschreibung Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter 15 Jahre
Vorraussetzung Die Mofa-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben
Einschluss Die Mofa-Prüfbescheinigung schlieβt keine anderen Berechtigungen ein.
Gültigkeit Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Sonstiges Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.

Klasse L - Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Beschreibung Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
  • bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
Mindestalter 16 Jahre

Klasse T - Zugmaschinen

Beschreibung Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
Mindestalter 16 Jahre
Bemerkung Einschluss: AM, L

Klasse C - Lastkraftwagen

Beschreibung Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
  • zulässiger Gesamtmasse über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Sonstiges Vorbesitz: B. Einschluss: C1

Klasse CE - Lastkraftwagen mit Anhänger

Beschreibung Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg.
Mindestalter 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Sonstiges Vorbesitz: C. Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Klasse C1 - Mittelschwere Lastkraftwagen

Beschreibung Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
  • zulässiger Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter 18 Jahre
Vorraussetzung Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Klasse C1E - Mittelschwere Lastkraftwagen mit Anhänger

Beschreibung Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
  • zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattellanhänger mit
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 3.500 kg
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Mindestalter 18 Jahre
Bemerkung Vorbesitz: C1. Wegfall der Bestimmung "zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

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